Hund im Büro

Hund im Büro – vom besten Freund zum Kollegen  

Ein freundliches Schwanzwedeln an der Bürotür, treue Augen im Meetingraum und spontane Streicheleinheiten in stressigen Momenten – immer mehr Unternehmen entdecken die positive Wirkung von Hunden am Arbeitsplatz. Der sogenannte Bürohund ist längst keine Seltenheit mehr, sondern Symbol einer modernen, empathischen Arbeitskultur, die Gesundheit, Wohlbefinden und Teamgeist vereint. Davon zeugt auch ein eigener Feiertag: der internationale Bürohundetag oder „Nimm-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag“.  

Der Trend, der auch als „Healthy Pet-ting“ bezeichnet wird, zeigt:  Regelmäßiger Kontakt zu Tieren kann Stress senken, Beziehungen stärken und die Motivation fördern. Gleichzeitig stellt es Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor wichtige Fragen: Wer entscheidet, ob mein Hund mit ins Büro darf? Welche Regeln sind einzuhalten? Und was, wenn nicht alle Kollegen einverstanden sind?  

In diesem Blogbeitrag beantworten wir zentrale Fragen rund um das Thema „Hunde im Büro“ und beleuchten die Vorteile und Nachteile.  

Darf ich meinen Hund mit ins Büro bringen?  

Nach aktueller Rechtslage gilt: Arbeitnehmer dürfen ihren Hund nicht eigenmächtig mit zur Arbeit bringen. Das entscheidet ausschließlich der Arbeitgeber aus Grundlage seines Weisungsrechts (§ 106 Gewerbeordnung).  

Erlaubt der Arbeitgeber die Mitnahme, kann er Bedingungen festlegen, etwa zur Hygieneregelung oder zu Rücksichtnahme auf Kollegen. Den eigenen Hund ohne Absprache mitzunehmen, könne dagegen zu ernsthaften Konsequenzen führen, wie eine Abmahnung oder Kündigung, warnt das Portal Arbeitsrechte.de.  Das kann zu einem echten Karrierekiller werden.

Jedoch gelten spezielle Ausnahmen für Assistenz- oder Blindenführhunde, deren Anwesenheit für die Arbeitsausübung essenziell ist. Auch gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Wird einem Kollegen erlaubt, seinen Hund mitzubringen, dürfen andere Mitarbeitende nicht ohne triftige Gründe ausgeschlossen werden.  

Empfehlenswert ist eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, wann und unter welchen Voraussetzungen Hunde zugelassen sind. Sie sollte auch Haftungsfragen, Allergien und Sicherheitsrichtlinien berücksichtigen.  

Regeln, Richtlinien, Guidelines: Was muss ich beachten, wenn ich meinen Hund mit ins Büro bringe?  

Wichtige Punkte:  

  • Der Hund muss gesund, gepflegt und sozial verträglich sein – weder aggressiv noch ängstlich.  
  • Ein fester Rückzugsort wie Decke oder Körbchen ist Pflicht.  
  • Die tierischen Kollegen dürfen niemanden gefährden oder belästigen – Rücksicht auf Allergiker und Ängstliche ist zwingend.  
  • Ausreichend Wasser, Pausen und Bewegung sind Pflicht.  
  • Bei Teamkonflikten, etwa Allergien oder Angst, sind hundefreie Zonen einzurichten.  
  • Es gelten klare Verantwortlichkeiten für Gassi-Zeiten, Schadensfälle (Hundehaftpflichtversicherung) und Reinigung.  

Tipp: Unternehmen, die Bürohunde zulassen, sollten im Sinne aller Beteiligten interne „Dog Policies“ erstellen, mit Verhaltensregeln und Kommunikationskanälen, falls Probleme auftreten. Eine praktische Vorlage sind die Richtlinien und Guidelines für Hunde im Büro vom Tierschutzbund.  

Wie gewöhne ich meinen Hund ans Büro?  

Nicht jeder Hund ist automatisch bürotauglich. Die Umgebung kann stressig wirken: Telefone klingeln, Drucker rattern, Menschen bewegen sich ständig. Deshalb ist eine langsame Eingewöhnung in der Regel eine gute Idee:  

  1. Probetag: Testen, wie der Hund im Büro auf die neue Situation mit fremden Menschen reagiert.  
  2. Rückzugsort schaffen: Ein fester Platz als Sicherheitszone ist entscheidend.  
  3. Langsame Sozialisation: Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen nach und nach aufbauen.  
  4. Feste Gassi-Routinen: Regelmäßige Bewegungen sorgt für Ausgeglichenheit.  
  5. Lob statt Überforderung: Der Hund sollte positive Erfahrung mit dem Büro verbinden.  

Hunde, die viel Bewegung brauchen oder wenig Geduld haben, sind weniger als Bürohund geeignet. Auch hier gilt: lieber sanft starten als überfordern.  

Was kann ein Hund im Büro bewirken?  

Studien wie die vom Bundesverband Bürohund e.V. zeigen: Hunde im Büro senken Stress, verbessern das Arbeitsklima und fördern die Mitarbeiterloyalität.  

Vorteile für Mitarbeiter:  

  • 91 % der Befragten empfinden laut Bürohund-Index 2020 eine Verbesserung des Arbeitsklimas.  
  • Das Stresshormon Cortisol wird gesenkt, stattdessen schüttet der Körper Oxytocin („Wohlfühlhormon“) aus, was Entspannung und Empathie fördert.  
  • Bewegungspausen an der frischen Luft senken Herz-Kreislauf-Erkrankungen und regen Kreativität an.  
  • Steigerung der sozialen Interaktion, des Teamgeists und einer positiven Kommunikation im Büro. Studien der Central Michigan University belegen, dass Hunde das Vertrauen und den Zusammenhalt verbessern können.  

Vorteile für Unternehmen:  

  • Der Krankenstand sinkt, Burnout-Fälle werden seltener.  
  • Mitarbeitende bleiben dem Arbeitgeber länger treu.  
  • Das Image als „hundefreundlicher Arbeitsplatz“ stärkt das Employer Branding. Bewerber schätzen Tierfreundlichkeit fast so hoch wie flexible Arbeitszeitmodelle ein.  

Vorteile für Hunde:  

  • Die Vierbeiner leiden weniger unter Einsamkeit, erfahren sichere Bindung und soziale Stimulation, was ihre psychische Gesundheit stärkt .

Kurzum: Ein Hund im Büro verbessert Gesundheit, Stimmung und Teambildung – echte „Healthy Pet-ting“-Effekte für Mensch und Tier.  

Was spricht gegen Hunde im Büro?  

Natürlich gibt es auch Gegenargumente. Nicht jeder reagiert entspannt auf Fellnasen bei der Arbeit. Deshalb bestehen unter anderem folgende Risiken:  

  • Allergien und Ängste: Selbst kleine Hunde können bei Menschen mit Hundephobie Stress auslösen und bei Allergikern Probleme verursachen. Arbeitgeber müssen auf empfindliche Mitarbeitende Rücksicht nehmen.  
  • Ablenkung: Hunde benötigen Aufmerksamkeit, Bewegung und Pflege.  
  • Hygiene: Haare, Schmutz oder nasses Fell können im Büro zum Problem werden.  
  • Ungeeignete Umgebung: Lärm, viele Reize oder enge Räume können Hunde belasten.  

Mit klaren Regeln, ehrlicher Kommunikation und Achtsamkeit lassen sich diese Konflikte meist vermeiden.  

Muss ich einen Hund im Büro dulden?  

Nein. Niemand ist verpflichtet, Hunde im Büro zu akzeptieren, wenn berechtigte gesundheitliche oder psychische Gründe dagegensprechen.  

Leidet ein Mitarbeiter an Allergien oder an nachgewiesener Hundeangst, muss der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) geeignete Maßnahmen treffen: etwa getrennte Arbeitsplätze, hundefreie Zonen oder ein Verbot der Tiermitnahme.  

Der Betriebsrat kann in solchen Fällen vermitteln und überprüfen, ob alle Beteiligten gehört wurden und dafür sorgen, dass der Betriebsfrieden gewahrt bleibt. Hilfestellung gibt es beim ifb Institut zur Fortbildung von Betriebsräten.  

Wohin mit dem Hund während der Arbeitszeit, wenn er nicht mit ins Büro kann?  

Nicht jeder Arbeitgeber erlaubt Hunde – und nicht jedes Tier fühlt sich den ganzen Tag am Arbeitsplatz wohl. Wer als Hundehalter seinen Vierbeiner nicht mitbringen kann oder darf, hat mehrere Alternativen:  

  • Familie oder Freunde: Vertraute Betreuung ist oft die einfachste Lösung.  
  • Dogsitter oder Hundetagesstätte (HuTa) bieten eine professionelle Betreuung während der Arbeitszeit.  
  • Flexible Arbeitsmodelle, z. B. Homeoffice-Tage für Hundebesitzer  
  • Langsame Gewöhnung an Alleinsein in kleinen Schritten, mit kurzen Zeitintervallen  

Hunde sollten nie über viele Stunden allein bleiben, da das zu Trennungsangst und psychischen Problemen führen kann.  

Fazit: Hund im Büro – Bereicherung mit Verantwortung  

„Healthy Pet-ting“ ist ein Sinnbild moderner, gesunder Arbeitskultur, aber kein Selbstläufer. Es fordert klare Regeln, gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein. Richtig umgesetzt profitieren alle Seiten.  

So wird aus dem Bürohund auch der beste Kollege des Menschen – und ein echter Zugewinn für die Bürogemeinschaft.  

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